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Hier können Sie (unter bestimmten Vorraussetzungen) ein Rezept bestellen:

  • Ihr Kind ist bei uns in regelmäßiger Behandlung
  • das Medikament wurde schon einmal verordnet
  • die Versichertenkarte Ihres Kindes liegt uns für dieses Quartal vor

Bei Eingang der Bestellung vor 13:00 Uhr kann das Rezept gegen Ende der Sprechzeit, ansonsten am folgenden Werktag, abgeholt werden. 

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U1 . Neugeborenen-Erstuntersuchung

Direkt nach der Geburt werden unter anderem der Herzschlag, die Reflexe, die Muskelspannung und die Atmung Ihres Babys geprüft. Es wird nach äußerlich erkennbaren Fehlbildungen geschaut. Ihr Baby wird gemessen und gewogen. Im Alter von 36 bis 72 Stunden können mit einer Blutuntersuchung bestimmte Stoffwechselerkrankungen wie Mukoviszidose oder Hormonstörungen festgestellt werden. Mit einem Hörscreening kann das Hörvermögen untersucht werden. Zu diesen speziellen Früherkennungs- untersuchungen erhalten Sie ein ausführliches Infoblatt.
(Autor: Kassenärztliche Bundesvereinigung – wwwkbv.de)

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden sie hier.

U2 am 3. – 10. Lebenstag

Diese Untersuchung wird vor der Entlassung aus der Geburtsklinik durchgeführt. Sie beinhaltet eine gründliche körperliche Untersuchung durch einen Kinderarzt. Es geht darum die Reife des Säuglings zu beurteilen und eventuelle Fehlbildungen oder angeborene Erkrankungen zu erkennen. Es erfolgt die vorbeugende Gabe von Vitamin K und eine Beratung zu Themen wie Vitamin-D und Fluorid Prophylaxe sowie zu Maßnahmen, die das Risiko eines plötzlichen Kindstods senken. 
Wenn Sie das Krankenhaus vor der U2 verlassen (z. B. nach einer ambulanten Geburt), müssen sie besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung nicht zu versäumen und Ihr Neugeborenes vor dem 14. Lebenstag beim Kinderarzt vorstellen.

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

U3 in der 4. -5. Lebenswoche

Da in den meisten Fällen die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik stattfinden, ist die U3 die erste Untersuchung bei Ihrem Kinderarzt. 
Bei der U3 wird beurteilt ob die Entwicklung altersgerecht verläuft und dabei die Körperfunktionen, Sinnesorgane und Reflexe überprüft.
Per Ultraschall werden die Hüftgelenke des Babys untersucht um eine eventuelle Reifungsstörung rechtzeitig behandeln zu können. Teil der U3 ist auch die Beratung über die anstehenden Impfungen und zu den Themen Stillen, Ernährung und Unfallverhütung.

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

 im 3. – 4. Lebensmonat

Bei der U4 wird der Säugling gründlich untersucht und dabei vor allem auf die altersgerechte Entwicklung seiner motorischen und neurologischen Fähigkeiten geachtet. Wie bewegt sich das Kind, kann es das Köpfen schon halten, wendet es sich Mutter oder Vater zu, nimmt es Blickkontakt auf und lautiert es?
Der Kinderarzt informiert die Eltern erneut über wichtige Impfungen und führt diese ggf. durch. Anhand einer Farbtafel wird die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilt um ggf. eine seltene Störung der Gallenwege zu erkennen. 

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

im 6. -7. Lebensmonat

Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Kann sich das Baby drehen, den Kopf gut halten, sich in Bauchlage abstützen und greifen? Auch wird das Gehör überprüft und geschaut ob das Kind schielt. Teil der U5 ist auch die Beratung über noch ausstehenden Impfungen und zu den Themen Ernährung, Schlaf und Unfallverhütung.

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

im 10. -12. Lebensmonat

Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Sinnesorgane im Vordergrund.
Es wird z.B.  kontrolliert, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Viele Kinder können sich schon in den Stand hochziehen. Auch wird sich Ihr Kinderarzt nach der sprachlichen Entwicklung und dem Verhalten erkundigen und Sie an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen erinnern bzw. Fragen zu Impfungen klären.

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

am Ende des 2. Lebensjahres

Neben einer vollständigen Untersuchungen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort-Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen zu verstehen? Das Kleinkind sollte mindestens 10 Wörter sprechen können. Außerdem kontrolliert der Kinderarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne. Es können evtl. versäumte Impfungen nachgeholt und Fragen der Eltern beantwortet werden.

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

am Ende des 4. Lebensjahres

Auch bei dieser Vorsorgeuntersuchung wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Der Kinderarzt kontrolliert die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes. Der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinderarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Bei allen Kindern wird der Blutdruck gemessen und ein apparativer Hörtest durchgeführt. Der Zahnstatus wird beurteilt und auch auf die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung hingewiesen.

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

am Ende des 5. Lebensjahres

Bei dieser umfangreichen Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung werden neben den allgemeinen Organfunktionen das Sehvermögen, die grob- und feinmotorische Entwicklung, die Körperhaltung sowie die geistige, seelische, sprachliche und soziale Entwicklung des Kleinkindes beurteilt.  Auch der Impfschutz Ihres Kindes wird nochmals geprüft, es wird die erste Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten empfohlen.

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

am Ende des 3. Lebensjahres

Die zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter.
Sie soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Auch das dreidimensionale Sehen wird im Rahmen dieser Untersuchung geprüft.

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

7. -8. Lebensjahr

Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt deutlich werden können.

Folgende Krankenkassen übernehmen die Kosten für U10:

Barmer EK, KKH, TKK, Knappschaft, Novitas BKK und weitere Betriebskrankassen, die meisten privaten Krankenversicherungen

Ist Ihre Krankenkasse nicht dabei ? Sprechen Sie uns an!

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

9. -10. Lebensjahr

In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf.

Folgende Krankenkassen übernehmen die Kosten für die U11:

Barmer EK, KKH, TKK, Knappschaft, Novitas BKK und weitere Betriebskrankenkassen und die meisten privaten Krankenversicherungen.

Ist Ihre Krankenkasse nicht dabei ? Sprechen Sie uns an!

Eine Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen finden Sie hier.

Die spezielle Sportuntersuchung beinhaltet:

sportmedizinischen Fragebogen
vollständige ärztliche Untersuchung
EKG
Lungenfunktion
Belastungsuntersuchung auf dem Ergometer
Laboruntersuchungen (u.a. Blutbild)
Individuelle Beratung und Empfehlungen
Bericht und Attest

 

Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 112 Sozialgesetzbuch:

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht erbringen und die Krankenkassen nicht bewilligen.

J1 – Der Gesundheits-Check für  Jugendliche

Vollständige Untersuchung mit Blutentnahme, Urinuntersuchung und Beurteilung der Pubertätsentwicklung und des Bewegungsapparates. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme oder Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen.

Eine Übersicht über alle Vorsorgeuntersuchungen finden Sie hier.

J2 – Der Gesundheits-Check für bald Erwachsene

Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Problemen in Zusammenhang mit der Pubertät, Haltungsstörungen, Schilddrüsenerkrankungen bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Es können auch Themen wie familiäre Konflikte, Sexualität oder Berufswahl angesprochen werden. Die/der Jugendliche kann, wenn er möchte, auch alleine ohne Eltern zur Vorsorge kommen.

Eine Übersicht über alle Vorsorgeuntersuchungen finden Sie hier.

Polygraphie:

Polysomnographie:

Übername der Kosten durch die Krankenkassen:

GOÄ-Ziffern 410, 2 x 420 | 1,8 – facher Satz = 37,- €

Die spezielle Sportuntersuchung beinhaltet:

Schnarchen:
Ursache des permanenten Schnarchens ist in der Regel die Einengung der oberen Atemwege durch vergrößerten Rachen- und Gaumenmandeln. Im Schlaf nimmt die Muskelspannung in den oberen Atemwegen ab und das Kind atmet dann permanent gegen einen Widerstand und erzeugt dadurch das Schnarchgeräusch. Die permanente Verlegung der Atemwege im Schlaf löst als Schutzrefelex sehr häufig kurzes Erwachen aus. Dieses wird vom Kind selbst nicht bemerkt stört aber die Erholungsfunktion des Schlafes enorm. Kinder die permanent schnarchen hatten in einer großen Studie deutlich schlechtere Schulnoten und häufiger Verhaltensaufälligkeiten als ihre nicht-schnarchenden Mitschüler.

Schlafapnoe:
Bei der Obstruktiven Schlafapnoe (OSA) kommt es durch die Einengung der Atemwege zu regelmäßigen Atemabflachungen und Atemaussetzern. Zusätzlich zur Schlafstörung kommt es zu regelmäßigen Abfällen der Sauerstoffkonzentration im Blut. Bei Kindern mit OSA kommt es immer auch zu einer erheblichen Schlafstörung mit den oben beschriebenen Konsequenzen. Besonders häufig ist die OSA bei Kindern mit neurologischen Erkrankungen, ADHS, Muskelschwäche und Down-Syndrom (50%).

Ist eine Reise in das außereuropäische Ausland geplant muss meist ein ausreichenden Impfschutz nachgewiesen werden.
Neben der Vollständigkeit der Standardimpfungen sind oft zusätzliche Impfungen notwendig. Wir beraten Sie, abhängig vom Reiseziel, über die potentiellen Gesundheitsgefahren und die notwendigen Impfungen.
Sie erhalten aktuelle Länderinformationen und einen individuellen Impfplan.
Von einigen Krankenkassen werden die Kosten für Impfung und Impfstoffe nicht übernommen.
Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.